Aktuelle Neuigkeiten zur Weidehaltung und zum Weideplan
Für 2021 gilt weiterhin die bestehende Regelung aus 2020:
– mindestens 50% der RGVE müssen beweidet werden oder
– mindestens 1 GVE pro Hektar weidefähiger Fläche muss beweidet werden
Alle Betriebe, welche diese Regelung bereits 2020 eingehalten haben und diese auch 2021 einhalten können, müssen bis auf weiteres keinen Weideplan erstellen. Sobald es hierfür einen neuen Abgabetermin gibt, werden wir euch gesondert informieren.
Jene Betriebe unter euch, welche die Weidehaltung 2020 nicht ausreichend umsetzten konnten und deshalb eine kostenpflichtige Nachkontrolle durch die Kontrollstelle hatten, müssen trotzdem noch heuer aktiv werden und einen Plan für die Umsetzung der Weide im Jahr 2021 abgeben.
Frist dafür ist der 31.12.2020!
Für 2022 wird eine Beweidung aller RGVE verpflichtend!
Die Regelung, die für 2020-2021 gilt, wird definitiv nicht über 2021 hinaus verlängert!
Hier findet ihr eine ausführliche Zusammenfassung bezüglich Weide und Auslaufflächen für 2021 und darüber hinaus.
Rechtliche Anpassungen bei Weide und Übe Download
Verpflichtende Meldung für Anbindehaltung und Eingriffe am Biobetrieb
Aufgrund eines laufenden Prüfverfahrens der EU-Kommission und der neuen Bioverordnung (VO (EU) 2018/848) wird es nötig, die Anbindehaltung am Biobetrieb, sowie die Genehmigungen zu Eingriffen an Tieren, digital zu beantragen und zu erfassen.
Die Anträge für Anbindehaltung am Biobetrieb müssen bis spätestens 31.5.2021 gestellt werden! Unterstützung dabei wird es von der Landwirtschaftskammer und den Bioverbänden geben.
Für alle unter euch, die letztes Jahr Anträge für Eingriffe an Tieren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde gestellt haben gilt:
Diese Anträge behalten ihre Gültigkeit.
Hier findet ihr noch weiter Infos bezüglich der Antragstellung und Hilfestellungen dazu.
VIS Antragstellung für Anbindehaltung Download
Notwendige Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen der biologischen Landwirtschaft in Österreich ab 2020
Stand 26.02.2020
Häufig gestellte Fragen bzgl. Weidehaltung bei Pflanzenfressern, Durchführung von Eingriffen beim Nutztier, Überdachung von Auslaufflächen für Kälber, Kitze und Lämmer sowie überdachtes Freigelände bei Elterntieren in der biologischen Geflügelhaltung:
2020-02-26_FAQ rechtliche Anpassungen Download
Den Link zu den Ausnahmegenehmigung für Eingriffe am Nutztier ab 2020 findet ihr hier:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/Bioformulare.html
Die offiziellen Erlässe für die Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in der biologischen Produktion infolge des EK-Bio-Audits 2017 (23.01.2020) seht ihr hier:
Runderlass Geflügel-Elterntierhaltung Download
Runderlass Auslaufüberdachung Download
Runderlass Weide Download
Runderlass zum Eingriffe bei Tieren Download
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