Jede biologisch bewirtschaftete Fläche dient der Artenvielfalt und Biodiversität.
Betriebe, die einen MFA-Antrag abgegeben haben:
Jeder Biobetrieb der beim ÖPUL 2023-27 Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ teilnimmt, muss mindestens 7 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (Eigentum oder Pacht) als biologische Ausgleichsflächen/Artenvielfaltsflächen/Biodiversitätsfläche über den MFA-Antrag deklarieren. Die genauen Anforderungen an Biodiversitätsflächen lt. ÖPUL 2023-2027 sind im AMA Merkblatt ÖPUL 2023_Biologische Wirtschaftsweise ersichtlich. Aufgrund des Umfangs des Dokumentes wird auf ein Übertragen in die Erde & Saat Arbeitsweise verzichtet. Der Maßnahmenkatalog ist auf der Homepage der AMA als Download erhältlich oder im Verbandsbüro anzufragen.
Betriebe, die KEINEN MFA-Antrag abgegeben haben:
Im Rahmen der Erde & Saat Anerkennung, ist es aber für Betriebe (die keinen MFA-Antrag abgeben und damit nicht beim ÖPUL 2023-27 teilnehmen) notwendig, besondere Flächen am Betrieb hervorzuheben und zu dokumentieren. Dies wurde in der Erde & Saat Arbeitsweise mit der Vorgabe von 7% Artenvielfaltsfläche von der bewirtschafteten Fläche eingearbeitet. Von Seiten des Verbandes haben wir uns bemüht, sehr viele solcher Flächen zu definieren, damit eine Umsetzung für jeden Betrieb möglich ist.
Vorbereitung für die Bio-Kontrolle
Wichtig ist, dass die beiliegende Checkliste der Artenvielfaltsfläche für die Erde & Saat Bio-Kontrolle vorbereitet wird. Die/der Betriebsleiterin ist angehalten schon am Beginn der Kontrolle diese Checkliste zur Verfügung zu stellen, um die angegebenen Daten beim Betriebsrundgang bzw. Feldbegehung überprüfen zu können. Liegt die Checkliste nicht auf, muss diese bei der Kontrollstelle nachgereicht werden.
Liste der Artenvielfaltsfläche
- Achtung Luzerne und Kleegrasflächen dürfen nur jene Betriebe geltend machen, die keine Raufutterverzehrer (ausgenommen Pferde) am Betrieb haben, da diese der Bodengesundung dienen und nicht der intensiven Futtergewinnung.
- Es ist auch möglich für seinen Betrieb Artenvielfaltsflächen zu definieren, die aus Sicht des Betriebsführers/in besonders der Artenvielfalt dienen z.B. Streuobstwiese. Weiters können angrenzende Flächen (müssen NICHT im Besitz des Betriebsführers/in sein) als Artenvielfaltsflächen von Seiten des/der Betriebsführers/In definiert werden. Zum Beispiel kleine angrenzende Feldgehölze, Gräben, Hecken, Teiche, Tümpel, Windschutzgürtel, etc. Es wäre für die Kontrolle hilfreich, die selbstdefinierten Flächen auf der Hofkarte einzuzeichnen um die Kontrolle zu erleichtern.
- Sollten die 7 % lt. beiliegender Checkliste nicht erreicht werden, ist es möglich die fehlenden Prozent der Artenvielfaltsfläche mit Zwischenfrüchten, bestehend aus mind. 5 Komponenten (abfrostend und/oder winterhart) auszugleichen. Die Begrünungen sollten nach der Getreideernte erfolgen und müssen über den Winter gehen.
