Infoblatt zu 7 % Artenvielfaltsflächen am Erde & Saat Mitgliedsbetrieb
Jede biologisch bewirtschaftete Fläche, dient der Artenvielfalt und Biodiversität. Im Rahmen der Bio-Suisse Anerkennung ist es aber notwendig, besondere Flächen am Betrieb hervorzuheben und zu dokumentieren. Dies wurde in den Erde & Saat Richtlinien mit der Vorgabe von 7% Artenvielfaltsfläche von der bewirtschafteten Fläche lt. MFA eingearbeitet. Von Seiten des Verbandes haben wir uns bemüht, sehr viele solcher Flächen zu definieren, damit eine Umsetzung für jeden Betrieb möglich ist. Weiters wurden viele Flächen/Maßnahmen vom ÖPUL übernommen, die den Anforderungen gerecht werden.
Vorbereitung für die Bio-Kontrolle
Wichtig dabei ist, dass die beiliegende Liste der Artenvielfaltsfläche für die Erde & Saat Bio-Kontrolle vorbereitet wird. Die/der Betriebsleiterin ist angehalten schon am Beginn der Kontrolle diese Liste zur Verfügung zu stellen, um die angegebenen Daten beim Betriebsrundgang bzw. Feldbegehung überprüfen zu können. Liegt die Liste nicht auf, muss diese nachgereicht werden.
Liste der Artenvielfaltsfläche
- Es wurden in der Liste, Flächen/Maßnahmen definiert, die bereits im ÖPUL 2015 – 2020 separat angeführt sind und können, direkt übertragen werden und ermöglicht eine rasche Kontrolle und Umsetzung. Achtung Luzerne und Kleegrasflächen dürfen nur jene Betriebe geltend machen, die keine Raufutterverzehrer (ausgenommen Pferde) am Betrieb haben, da diese der Bodengesundung dienen und nicht der intensiven Futtergewinnung.
- Es ist auch möglich für seinen Betrieb Artenvielfaltsflächen zu definieren, die aus Sicht des Betriebsführers/in besonders der Artenvielfalt dienen z.B. Streuobstwiese. Weiters können angrenzende Flächen, (müssen NICHT im Besitz des Betriebsführers/in sein) als Artenvielfaltsflächen von Seiten des Betriebsführers definiert werden. Zum Beispiel kleine angrenzende Feldgehölze, Gräben, Hecken, Teiche, Tümpel, Windschutzgürtel, etc. Es wäre für die Kontrolle hilfreich, die selbstdefinierten Flächen auf der Hofkarte einzuzeichnen um die Kontrolle zu erleichtern.
- Sollten die 7 % lt. beiliegender Liste nicht erreicht werden, ist es möglich die fehlenden Prozent der Artenvielfaltsfläche mit Zwischenfrüchten, bestehend aus mind. 5 Komponenten (abfrostend und/oder winterhart) auszugleichen. Die Begrünungen sollten nach der Getreideernte erfolgen und müssen über den Winter gehen.
- Wer am System „Immergrün“ im Rahmen vom ÖPUL 2015 – 2020 mitmacht, erfüllt automatisch die 7 % Artenvielfaltsfläche, dies ist am Formular zu vermerken und bei der jährlichen Bio-Kontrolle vorzulegen.