Das Düngeransuchen besteht aus zwei Teilen: das Düngeblatt und die Düngerherkunftsbestätigung. Der erste Teil muss von allen ansuchenden Betrieben ausgefüllt werden, wohingegen die Düngerherkunftsbestätigung nur von Betrieben auszufüllen ist, welche konventionellen Wirtschaftsdünger oder Kompost zukaufen. Dieses ist auch vom Düngerherkunftsbetrieb zu unterzeichnen.
Das Düngeransuchen muss vor dem Kauf des Düngers von Erde & Saat genehmigt werden. Dazu ein Düngeransuchen per Mail an Norbert Kranawetter kranawetter@erde-saat.at senden.
Bei Fragen können Sie sich gerne auch telefonisch direkt an Herrn Kranawetter 0664 24 19 033 wenden.
Änderungen seit 2021
Auf Acker- und Weinbau darf max. 12 kg Reinstickstoff/ha und Fläche ausgebracht werden.
Die Grenze gilt für jene konventionelle, organischen Düngemittel, welche im aktuellen Betriebskatalog auch für andere Anbauverbände zulässig sind z.B. Citrosol, Bioadusol flüssig, Maisquellwasser, Kartoffelrestfruchtwasser, Restmelasse, Kartoffelpülpe etc.
Einsatz von konventionellen Wirtschaftsdünger und Kompost
Der Einsatz von konventionellen Wirtschaftsdüngern von Wiederkäuern und Pferden sowie Qualitätskompost A+ bleibt mit max. 25 kg Reinsticksoff/ha Fläche unverändert. Werden kombiniert organische, konventionelle Düngemittel laut Betriebsmittelkatalog und organischer, konventioneller Wirtschaftsdünger eingesetzt, dürfen diese in Summe max. 25 kg Reinstickstoff/ha betragen.
Weiters bleiben die Auflagen und Voraussetzungen für den Einsatz von konventionellen Düngemitteln: Der Anteil an Leguminosen in der Fruchtfolge muss mindestens 20 % der gesamten Betriebsfläche pro Jahr erreicht werden, um der Erde & Saat Arbeitsweise zu entsprechen.