Der für 2020 adaptierte Weiderechner berücksichtigt die für heuer festgelegten Mindestvorgaben, zwischen denen ein Betrieb wählen kann:
- mind. 50% des RGVE-Bestandes (zum Stichtag 1. April) oder
- mind. 1 RGVE je Hektar weidefähige Fläche
Grundsätzlich sollte in jedem Fall ein Maximum an Weidehaltung am Betrieb versucht werden, da die Details ab 2021 noch abgewartet werden müssen, es sich bei den genannten Vorgaben allerdings um eine Übergangsregelung handelt.
Es obliegt der Entscheidung des Betriebsleiters, welche Flächen beweidet werden und welche Tiere auf die Weide kommen. Anders als wie in der ÖPUL-Maßnahme “Tierschutz-Weide” sind hier auch keine Mindestweideflächen bzw. -weidetage anzugeben.
Dokumentationsblatt für 2020 und Weideplan für 2021
Der Weiderechner 2020 stellt die notwendigen Dokumentationsblätter für die Bio-Kontrolle zur Verfügung, falls nicht ohnehin schon Aufzeichnungen aus der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz – Weide“ vorhanden sind. Welche Flächen und welche Tiere auf die Weide kommen, obliegt jedenfalls der Entscheidung der Betriebsleiter/Innen. Der vorliegende Weiderechner beinhaltet außerdem bereits eine Vorlage für die Erstellung eines Weideplans, wofür derzeit aber noch die Details für 2021 abgewartet werden müssen. Werden Maßnahmen zur Umsetzung der Weide am Betrieb getroffen, können die Vorgaben heuer jedoch noch nicht zur Gänze erfüllt werden, sollten die Gründe dafür jedenfalls niedergeschrieben werden (z.B. Einsaat von Ackerflächen im Jahr 2020, bauliche Maßnahmen, Pachtung von Flächen, etc.).