In der letzten Ausgabe 02/2024 auf Seite 06 haben wir über die ÖPUL Anpassungen für 2024 und 2025 berichtet. Wir möchten darauf hinweisen, dass in der zweiten Spalte beim Aufzählungspunkt „*Weide auf Acker-Biodiversitätsflächen ab 01.08. möglich.“ der nachfolgende Text zu streichen ist, da er nicht eingereicht wurde.
„Erweiterung der Anrechenbarkeit von Naturschutzflächen auf die 7 % Biodiversitätsflächen im Acker um genutzte Ackerflächen mit Schnittzeitauflagen“
Bei Fragen stehen wir auch im Verbandsbüro gerne zur Verfügung.

Hinterlasse einen Kommentar