In der letzten Ausgabe 02/2024 auf Seite 06 haben wir über die ÖPUL Anpassungen für 2024 und 2025 berichtet. Wir möchten darauf hinweisen, dass in der zweiten Spalte beim Aufzählungspunkt „*Weide auf Acker-Biodiversitätsflächen ab 01.08. möglich.“ der nachfolgende Text zu streichen ist, da er nicht eingereicht wurde.

Erweiterung  der  Anrechenbarkeit  von  Naturschutzflächen  auf  die 7 % Biodiversitätsflächen im Acker um genutzte Ackerflächen mit Schnittzeitauflagen

Bei Fragen stehen wir auch im Verbandsbüro gerne zur Verfügung.

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