Die 37. Erde & Saat Vollversammlung hat heuer am Samstag, 30. November 2024, im Gasthaus Stockinger in Ansfelden statt gefunden. Viele Mitgliedsbetriebe nutzten diese Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch und bekamen viele Informationen von der Geschäftsstelle.

Die Vollversammlung wurde dieses Mal am Nachmittag, ab 13 Uhr abgehalten. Zu Beginn der Veranstaltung hat Obmann Matthias Böhm in seinen Bericht zur aktuellen Situation im Bio-Bereich Stellung genommen und kommende Herausforderungen aufgezeigt. Die kommenden Anpassungen im ÖPUL können hier nachgelesen werden. Der Obmann hat den jeweiligen Standpunkt des Verbandes dargelegt und welche Arbeiten zur Bewältigung dieser Herausforderungen geleistet worden sind und in Zukunft geleistet werden.

Danach hat Geschäftsführer Wolfgang Plaimer die Tätigkeiten des Verbandes im abgelaufenen Geschäftsjahr präsentiert. Nach der Darlegung der positiven Mitglieder- und Budgetzahlen wurden alle Aktivitäten der Geschäftsstelle u.a. Weiterbildungsveranstaltungen, Feldtage, Interessensvertretung usw. vorgestellt. Im Anschluss an die Präsentation wurde der Bericht der Rechnungsprüfung verlesen. Die Vollversammlung hat daraufhin den Vorstand entlastet und für die korrekte und positive Kassaführung gelobt.

Abschließend erfolgte von Norbert Kranawetter der Bericht aus der Qualitätssicherung und die Erklärung der Richtlinienänderungen. Diese wurden von der Vollversammlung angenommen. Die Richtlinienänderungen werden in die Arbeitsweise aufgenommen und betreffen den Bereich Zukauf von Düngemittel laut Betriebsmittelkatalog. Wer dazu offene Fragen hat, kann sich gerne bei Nobert (kranawetter@erde-saat.at oder 0664 24 19 033) melden.

Alt: Fassung Stand Jänner 2024Neu: Geplante Änderung Stand Jänner 2025
3.3.3 Zukauf von Düngemitteln lt. Betriebsmittelkatalog

Es dürfen grundsätzlich alle Düngemittel zum Einsatz kommen, die im Betriebsmittelkatalog i.d.g.F. gelistet und welche für Verbands-betriebe zugelassen sind. Der Einsatz von stickstoffhaltigen Betriebsmitteln lt. Betriebsmittelkatalog i.d.g.F. sollte vermieden werden.
Für eine positive Genehmigung des Einsatzes von Düngemitteln lt. Betriebsmittelkatalog i.d.g.F. bei Ackerfrüchten und Druschgewürzen muss die Fruchtfolge mind. 20 % Leguminosenanteil pro Jahr aufweisen. Wird der Leguminosenanteil nicht erreicht, werden für die fehlenden Prozent auch leguminosenreiche Zwischenfrucht-Mischungen (mit mindesten 70 % Leguminosenanteil) mit dem Faktor 1,3 angerechnet. Der Anbau soll der Witterung angepasst nach der Räumung der Hauptkultur erfolgen, damit sich auch die Zwischenfrucht gut entwickeln kann.
3.3.3 Zukauf von Düngemitteln lt. Betriebsmittelkatalog

Es dürfen grundsätzlich alle Düngemittel zum Einsatz kommen, die im Betriebsmittelkatalog i.d.g.F. gelistet und welche für Verbands-betriebe zugelassen sind. Der Einsatz von stickstoffhaltigen Betriebsmitteln lt. Betriebsmittelkatalog i.d.g.F. sollte vermieden werden.
Für eine positive Genehmigung des Einsatzes von Düngemitteln lt. Betriebsmittelkatalog i.d.g.F. bei Ackerfrüchten und Druschgewürzen muss die Fruchtfolge mind. 15 % Leguminosenanteil pro Jahr aufweisen. Wird der Leguminosenanteil nicht erreicht, werden für die fehlenden Prozent auch leguminosenreiche Zwischenfrucht-Mischungen (mit mindesten 70 % Leguminosenanteil) mit dem Faktor 1,3 angerechnet. Der Anbau soll der Witterung angepasst nach der Räumung der Hauptkultur erfolgen, damit sich auch die Zwischenfrucht gut entwickeln kann.

Danke für euer Kommen! Bei Fragen meldet euch bitte bei uns im Verbandsbüro. 

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