Die anhaltende Trockenheit verschärft in vielen Regionen die Versorgungssituation mit biologischen Futtermitteln. Für außergewöhnliche Witterungsereignisse wie extreme Dürre sieht die EU-Bio-Verordnung eine Katastrophenfallregelung vor, die unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristete Ausnahmen von den Bio-Produktionsvorschriften ermöglicht.
Voraussetzung ist die behördliche Anerkennung einer Betroffenheit. Diese kann entweder für ein ganzes Gebiet oder für einen einzelnen Betrieb erfolgen. Im Fall einer Gebietsbetroffenheit stellen Servicestellen (z.B. die Landwirtschaftskammer oder BIO AUSTRIA) einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde. Nach Prüfung kann diese einen Verwaltungsakt erlassen, der festlegt, für welches Gebiet welche Ausnahmen und für welchen Zeitraum gelten. Betriebe, die diese Ausnahmen nutzen möchten, müssen dies über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) melden und entsprechend dokumentieren.
Reicht eine Gebietsausnahme für die individuelle Situation nicht aus oder ist nur ein einzelner Betrieb betroffen, kann direkt bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf einzelbetriebliche Ausnahmen gestellt werden.
Je nach Situation können unter anderem der befristete Einsatz nicht-biologischer Futtermittel oder – bei entsprechender Genehmigung – Abweichungen von den Weidevorgaben (Nutzung konv. Weideflächen) ermöglicht werden. Welche Ausnahmen gewährt werden, entscheidet die jeweils zuständige Behörde im Einzelfall.
Als betroffener Bio-Betrieb setzt euch bitte frühzeitig mit dem Erde & Saat Verbandsbüro (kontakt@erde-saat.at oder Tel. 0664 24 35 560), der LK-Beratung oder der zuständigen Landesbehörde in Verbindung. Laut unserem Informationsstand bereiten sich die Behörden derzeit auf mögliche Katastrophenfälle vor und auch die erforderlichen Meldeformulare im VIS werden derzeit überarbeitet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden somit moment abgeklärt.
Kurz zusammengefasst: Wer von Ernteausfällen betroffen ist und einen konventionellen Grundfutterzukauf in Erwägung zieht, soll sich mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung setzen. Dort wird abgeklärt, ob für den jeweiligen Betrieb bzw. das betroffene Gebiet eine behördliche Ausnahmeregelung besteht oder beantragt werden kann. Zusätzlich müssen auch Vorgaben privater Standards und diverser Qualitätsprogramme wie z.B. „Zurück zum Ursprung“ oder „Ja! Natürlich“ beachtet werden. Im Allgemeinen empfiehlt es sich, die geltenden Vorschriften und möglichen Ausnahmen mit dem Vermarktungspartner bzw. Aufkäufer abzuklären.
Weiterführende Informationen zur Katastrophenfallregelung, zu den Antragsformularen sowie zur Mobilisierung von Futterreserven findet ihr hier:
- Link zur Katastrophenfall-Info im VIS: Ausnahmen im Katastrophenfall – VIS Website
- Link zur Verfahrensanweisung auf KVG: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/dam/jcr:be8df449-1e03-49ae-b3d0-1678ac01a222/VA_0009_3_Ausnahme-in-Katastrophenfaellen-BIO_gueltig_2.docx
- Link zu Antrags- bzw. Meldeformularen iZm Katastrophen auf KVG Bio-Formulare https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/bio/Bioformulare.html#heading_
- Mobilisierung von Futterreserven – Nutzung von Zwischenfrüchten: Futterzwischenfrüchte: Weichen stellen – Grundfutter absichern! | Landwirtschaftskammer Österreich
- Futtermittelbörsen: Erde & Saat – Von Bauer zu Bauer, BIOBÄUERLICHE Vermarktung Börse, Bio Austria, LK-Futtermittel Plattform
22. Juli 2027 – Anhaltende Trockenheit führt zu Futtermangel bei tierhaltenden Betrieben
Die anhaltende Trockenheit und die ausbleibenden Niederschläge stellen viele Erde & Saat Mitgliedsbetriebe vor große Herausforderungen. Zahlreiche Betriebe sind bereits darauf angewiesen, Raufutter, Heu, Stroh und weiteres Futter für ihre Tiere zuzukaufen.
Wer über Futterreserven oder auch über künftige Zwischenfruchtbestände verfügt und diese abgeben kann, meldet sich bitte gerne bei uns. Wir vermitteln den Kontakt und stellen Anzeigen gerne auf unsere Webseite VON BAUER ZU BAUER https://erde-saat.at/von-bauer-zu-bauer/
Eine kurze SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Anruf im Verbandsbüro unter 0664 24 35 560 genügt. Alternativ kannst du uns auch direkt hier eine Nachricht senden. Wir veröffentlichen dein Angebot kostenlos auf https://erde-saat.at/von-bauer-zu-bauer/ und informieren dich sobald dieses online steht.
Vielen Dank für eure Unterstützung und Solidarität!
Weitere Informationen zu dem Thema gibt es auch auf den Seiten der LK
https://ooe.lko.at/futterknappheit-bio-grundfutter-dringend-gesucht+2400+4442443

Hinterlasse einen Kommentar