Das Ministerium hat folgenden Rinderlass zur biologische Produktion; Freigelände- und Weidezugang ab 2022 veröffentlicht.

Aus gegebenem Anlass teilt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Bezug auf Anforderungen zur Umsetzung des Zugangs zu Freigelände und Weide für Rinder, Schafe, Ziegen und Equiden gemäß der Verordnung (EU) 2018/8481, gültig ab 01.01.2022 („Freigelände- und Weidezugang ab 2022“), Folgendes mit:

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